Schlagwort: Studienplatzklage

  • Die Studienplatzklage – Kosten, Chancen, Risiken

    Der Ansturm auf Hochschulen ist so groß wie nie zuvor. Die große Konkurrenz sorgt natürlich auch für viele Enttäuschungen. Eine Möglichkeit bei Ablehnung: Die Studienplatzklage. Doch wie funktioniert sie? Kann man auf für den Master eine Studienplatzklage anstrengen? Und wie sind die Kosten einer Studienplatzklage? Ein Interview mit Christoph R. Müller, von der Kanzlei Dr. Selbmann & Bergert, die sich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat.

    Justitia: Sieht theatralisch aus, in Wirklichkeit ist eine Studienplatzklage aber eher eine bürokratische Angelegenheit. Bild: Giuseppe Quattrone / Flickr.com

    Horndasch: Wie funktioniert eine Studienplatzklage eigentlich?

    Christoph R. Müller: Eine Studienplatzklage ist in zwei verschiedenen Varianten möglich. Zum einen ist es möglich, gegen einen Ablehnungsbescheid auf eine Studienplatzbewerbung bei der jeweiligen Hochschule beziehungsweise hochschulstart.de vorzugehen. Ziel ist es, die vermeintlich fehlerhafte Ablehnung durch Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu korrigieren. Diese Art der Studienplatzklage ist nur in Einzelfällen erfolgsversprechend. Zum anderen kann die Studienplatzklage mit dem Argument erhoben werden, die Kapazität von Studienplätzen sei fehlerhaft festgesetzt worden. Im Verfahren wird dann die sogenannte Kapazitätsberechnung geprüft. In fast allen Studiengängen gibt es Universitäten, welche Probleme haben, eine rechtlich einwandfreie Kapazität zu errechnen. Wenn es gelingt, diese Fehler im Prozess aufzudecken, wird die Hochschule verpflichtet, die weiteren Studienplätze unter den Klägern oder Antragstellern zu vergeben.

    Über Dr. Selbmann & Bergert:

    Die Anwaltskanzlei Dr. Selbmann & Bergert betreibt die Seite studienplatz-klage.de und ist ausschließlich im Bildungsrecht tätig. Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in dem Bereich und kann so alle Fragen im Bildungsrecht, insbesondere rund um die Studienplatzklage, beantworten. Die Kanzlei gibt unter anderem eine umfangreiche und kostenlose Infobroschüre zum Thema Studienplatzklage heraus.

    Horndasch: Besonders häufig werden Studienplatzklagen in der Medizin angestrengt. Wie sind da die Erfolgsaussichten?

    Christoph R. Müller: Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage in der Medizin sind an jeder Universität und auch von Semester zu Semester unterschiedlich. Klar ist, dass in stark nachgefragten Fächern wie Medizin die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen bei weitem übersteigt. Regelmäßig erfolgt die Vergabe der Studienplätze dann durch Los.

    Horndasch: Und wie sind die Chancen einer Studienplatzklage in anderen Fächern?

    Christoph R. Müller: Die Chancen einer Studienplatzklage sind immer individuell zu betrachten. Gerade in wenig nachgefragten Fächern ist eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit gegeben. Tatsächlich sind nur erfahrene Rechtsanwälte in Kenntnis der Sachlage des Einzelfalls in der Lage, die Erfolgschancen konkret abzuschätzen.

    Horndasch: Wie hoch sind die Kosten einer Studienplatzklage? Hängt das von den Fächern ab?

    Christoph R. Müller: Die Kosten einer Studienplatzklage werden von diversen Faktoren bestimmt. Neben den Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung besteht ein finanzielles Risiko in Hinblick auf die Gerichtskosten sowie den möglichen anwaltlichen Kosten der Hochschule, die gegebenenfalls zu tragen sind. Ein einzelnes Verfahren gegen eine Universität kann da leicht 1.500 Euro kosten. Aber auch hier gilt, dass eine anwaltliche Beratung im Einzelfall bei der Einschätzung des spezifischen Kostenrisikos hilft. So können zum Beispiel besonders preiswerte Verfahren herausgesucht werden.

    Horndasch: Übernimmt die Rechtsschutzversicherung möglicherweise die Kosten?

    Christoph R. Müller: Tatsächlich gibt es nur noch wenige Rechtsschutzversicherungen welche die Kosten von Studienplatzklagen tragen. Wenn überhaupt, werden nur sehr wenige Verfahren übernommen. Häufig besteht ein Ausschluss, nach dem Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von Studienplätzen von der Rechtsschutzversicherung nicht getragen werden. Wer noch einen älteren Rechtsschutzversicherungsvertrag hat, kann eventuell eine größere Anzahl von Studienplatzklageverfahren über die Rechtschutzversicherung abrechnen.

    Durch so viele Instanzen geht die Klage hoffentlich nicht. Bild: Mehr Demokratie e.V. / Flickr.com

    Horndasch: Man hört immer wieder von erfolgreichen Klägern, die später dennoch den Studienplatz verlieren. Wie hoch ist das Risiko nach einer erfolgreichen Studienplatzklage?

    Christoph R. Müller: Genauso wie es den Studienplatzklägern möglich ist, gegen eine Entscheidung der ersten Instanz vorzugehen, ist es auch den Hochschulen möglich, die gerichtliche Entscheidung zu überprüfen. Dies ist den Hochschulen immer dann möglich, wenn sie in der ersten Instanz zur Zulassung von Studienplatzklägern verpflichtet wurden. Im Ergebnis kann es daher vorkommen, dass der Studienplatz, den man in der ersten Instanz erhalten hat, in der zweiten Instanz kassiert wird. Dies führt zwar dazu, dass man den zugewiesenen Studienplatz wieder verliert. Die Leistungen, insbesondere die Scheine, die man zwischenzeitlich erlangt hat, bleiben aber erhalten. Wie hoch das Risiko ist, den in der ersten Instanz erlangten Studienplatz wieder zu verlieren, kann nur anhand der Entscheidung der ersten Instanz eingeschätzt werden. Tatsächlich verlieren nur sehr wenige Studienplatzkläger den eingeklagten Studienplatz wieder.

    Horndasch: Auch beim Master tobt ein immer größerer Kampf um Studienplätze. Wie stehen die Chancen einer Studienplatzklage im Master?

    Christoph R. Müller: Beim Zugang zum Masterstudium ist genau zu prüfen, welche der beiden benannten Studienplatzklagevarianten erfolgsversprechend ist. Häufig wird es ratsam sein, sowohl gegen die Ablehnungsentscheidung als auch gegen die zu niedrig festgesetzte Kapazität vorzugehen. Wegen der relativ neuen und unterschiedlichen Masterstudiengänge sind viele Rechtsfragen noch nicht hinreichend geklärt. Für die Universitäten ist es hier besonders schwer, rechtssicher zu handeln. Die Chancen für eine Studienplatzklage stehen hier häufig gut. Jedoch können die Ausgangssituationen sehr vielschichtig sein, weshalb auch hier eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall geboten ist.

    Wie die Klage funktioniert, stellt die Kanzlei in folgendem Diagramm dar:

    ablauf-der-studienplatzklage Weiter Informieren

    Die Studienplatzklage ist natürlich nicht der einzige Weg, an einen Studienplatz zu gelangen. In einem umfangreichen Artikel zeige ich Wege auf, wie man in der letzten Minute an einen Studienplatz kommen kann.

  • Traumstudium trotz Studentenschwemme

    Bereits jetzt fürchten Hochschulen massive Kapazitätsprobleme durch die Verkürzung des Abiturs auf 12 Jahre in vielen Bundesländern. Wenn nun die Wehrpflicht abgesetzt wird, droht eine Studentenschwemme. Was man als Abiturient bei der Studienwahl tun kann, um trotzdem einen guten Studienplatz zu ergattern.

    Bye, bye WehrpflichtSpiegel Online berichtet, dass die vom Verteidigungsministerium geplante Aussetzung der Wehrpflicht für Panik an den Hochschulen sorgt. Denn durch die Umstellung vom 13-jährigen aufs 12-jährige Abitur in den meisten westdeutschen Bundesländern wird es zwischen 2011 und 2014 mehrere doppelte Abiturjahrgänge geben. Obwohl die Mittel der Hochschulen aufgestockt wurden, bezweifeln viele Experten, dass ausreichend Studienplätze vorhanden sein werden. Kommt nun die Aussetzung der Wehrpflicht hinzu, droht eine nie gesehene Studierendenwelle.

    Die Konsequenzen für die Studienanfänger sind klar: Höherer Numerus Clausus, härtere Auswahlverfahren, überfülltere Vorlesungen. Auch im Bereich der Berufsausbildung wird die Konkurrenz härter. Einen höheren Numerus Clausus wird es in jedem Fall geben. Viele gute Bewerber werden ausgesiebt werden. Doch es gibt eine Reihe an Maßnahmen bei der Studienwahl, durch die man trotz harter Konkurrenz seinen Traumstudienplatz bekommen kann.

    1. Viele Bewerbungen schreiben

    Es mag trivial scheinen, doch je an je mehr Hochschulen man sich bewirbt, desto höher die Chancen der Aufnahme ins Studium. Vor allem bei individualisierten Bewerbungsverfahren mit Motivationsschreiben und Essays hat man so größere Chancen auf den Studienplatz. Darüber hinaus rutscht man so auch bei Misserfolg in viele Nachrückverfahren rein – und hat so gute Chancen, doch noch einen Studienplatz zu erhalten. Abiturienten der Jahre 2011 bis 2014 sollten hier nicht den hohen Aufwand scheuen.

    2. Ausland in Betracht ziehen

    Ausländische Hochschulen kämpfen nicht mit denselben Kapazitätsproblemen wie deutsche. Hinzu kommt, dass im Ausland die Qualität der Hochschulen oftmals besser ist. Für Deutsche Studenten sind Österreich und die Schweiz attraktive Ziele, auch die Niederlande, Skandinavien und Großbritannien verfügen über teils hervorragende Universitäten und Programme. Bei der Studienwahl sollte man also in jedem Fall ein Studium im Ausland in Betracht ziehen. Ein guter Startpunkt für die Suche nach einem Studienplatz im Ausland ist der LänderCHEck des CHE.

    3. In die Provinz gehen

    Je beliebter die Stadt, desto härter das Aufnahmeverfahren. In Berlin beispielsweise sind mehr Fächer mit einem Numerus Clausus belegt als irgendwo sonst in Deutschland. Welche Studiengänge über einen NC verfügen und welche nicht, kann man über den Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz herausfinden. Daher: Bei der Studienwahl nicht allzu sehr auf die Attraktivität der Stadt schauen!

    4. Notfalls klagen

    Die Studienplatzklage ist ein zweischneidiges Schwert – viele scheuen sich aus moralischen Gründen oder aufgrund der Kosten. Das ist verständlich. Doch für viele ist es die letzte Möglichkeit, doch noch in den gewünschten Studiengang aufgenommen zu werden. Wie die Studienplatzklage funktioniert, erklärt die Infoseite Studis Online.

    Mehr Infos

    Wie man ans Traumstudium kommt, erkläre ich im Detail in meinem Buch „Bachelor nach Plan“ – es enthält zahlreiche Tipps zur Wahl des Studiums, zur Studienfinanzierung, zum Hochschulsystem, zu attraktiven Studiengängen, zur Studienbewerbung sowie zur Wohnungssuche fürs Studium.

    Bild: Flickr.com / Bundeswehr